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Beratung zum kauf

 

Europäische Vorschriften:

Es ist wichtig, vor dem Kauf eines Elektrofahrrads die geltenden Vorschriften für Elektrofahrräder zu berücksichtigen, d. h. nur Elektrofahrräder mit einem Motor von 250 W und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und ohne Gaspedal können ohne besondere Genehmigung legal auf öffentlichen Straßen verkehren, da sie als Fahrräder gelten. Elektrofahrräder mit einem Motor von mehr als 250 W und/oder mit Gaspedal werden als Mofas des Typs L betrachtet und dürfen nur auf Privatstraßen verkehren, es sei denn, die für Mofas des Typs L geltenden Vorschriften werden eingehalten, wenn sie auf öffentlichen Straßen verkehren (Registrierung, Versicherung, Helmpflicht, Führerschein usw.), daher werden sie als Fahrräder betrachtet. ...), daher sollten diese Fahrräder niemals auf Radwegen benutzt werden.

Unsere Fahrräder mit Motoren über 250 W und/oder mit Beschleunigern können nicht zugelassen werden. Wir sind dabei, einige unserer Elektrofahrräder mit Motoren von 500 W, 750 W und 1000 W zu homologieren, um die erforderlichen Unterlagen für die Zulassung vorlegen zu können, aber im Moment besteht die einzige Möglichkeit für Motoren über 250 W und die Verwendung von Beschleunigern darin, ausschließlich auf Privatstraßen zu fahren.

In einigen EU-Ländern gelten möglicherweise andere Vorschriften, so dass Sie sich erkundigen sollten, wie hoch die für Sie geltenden Grenzen sind.

 

Wie kann ich mit dem Bikelec-Team in Kontakt treten?

Sie können uns über die in jedem Land aktivierten Telefone, WhatsApp, Online-Chat, E-Mail kontaktieren.

 

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Bei Bikelec sprechen wir Spanisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Portugiesisch, Arabisch.

 

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